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   LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 352/04   

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https://dejure.org/2005,15486
LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 352/04 (https://dejure.org/2005,15486)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.10.2005 - L 10 AL 352/04 (https://dejure.org/2005,15486)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - L 10 AL 352/04 (https://dejure.org/2005,15486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Einkommens des Arbeitslosen im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Anforderungen an das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft i.S.d. § 194 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III); Beurteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 352/04
    Gegen die Ermittlung dieser Hilfsmerkmale kann nicht eingewandt werden, sie führten insbesondere zu einer verfahrensmäßigen Überlastung der Beklagten (vgl zum Ganzen BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 26).

    Ein Vergleich der "Hinweistatsachen" der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung mit den soeben herausgearbeiteten "Hilfstatsachen" zeigt, dass ein weitgehender Konsens mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darüber besteht, wann eine Beziehung als "eheähnlich" klassifiziert werden kann (vgl dazu: BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 26).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 352/04
    Eheähnlich ist danach die Verbindung zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (vgl BVerfGE 87, 234; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 mwN).

    Es liegt nahe, diesen Gedanken insoweit nutzbar zu machen, als erst eine dreijährige Dauer der Beziehung genügende Ernsthaftigkeit und Kontinuität bezeugt (vgl zum Ganzen BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 352/04
    Eheähnlich ist danach die Verbindung zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (vgl BVerfGE 87, 234; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 6/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bestehen einer eheähnlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 352/04
    Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze iS einer absoluten zeitlichen Mindestsvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl hierzu: LSG NRW, Beschluss vom 21.04.2005 - R 9 B 6/05 SO - NJW 2005, 2253; Winkler in Gagel, SGB III, § 144 RdNr 126).
  • LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft, Eigentumswohnung, einstweiliger Rechtsschutz,

    Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer Partnerschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl. dazu LSG Essen aaO; Spellbrink aaO Rn 47; BayLSG, Urteil vom 19.10.2005 - L 10 AL 352/04 - juris).
  • LSG Bayern, 27.07.2016 - L 11 AS 312/16

    Einstweilige Anordnung, Bedarfsgemeinschaft, Unterhaltsansprüche,

    Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer Partnerschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl. dazu LSG Essen a. a. O.; BayLSG, Urteil vom 19.10.2005 - L 10 AL 352/04 - juris).
  • LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07

    Anspruch auf Bewilligung eines Existenzgründungszuschusses gem. § 421 Abs. 1

    Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl. dazu LSG NRW vom 21.04.2005 aaO; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 RdNr.27; BSG vom 29.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15, BayLSG vom 19.10.2005 Az: L 10 AL 352/04).
  • LSG Bayern, 11.07.2006 - L 11 AS 100/05

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter

    Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl dazu LSG NRW vom 21.04.2005 aaO; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 RdNr 27; BSG vom 29.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15, BayLSG vom 19.10.2005 Az: L 10 AL 352/04).
  • LSG Bayern, 26.11.2012 - L 11 AS 783/12

    Positive Feststellung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft.

    Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer Partnerschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl dazu LSG Essen aaO; Spellbrink aaO Rn 47; BayLSG, Urteil vom 19.10.2005 - L 10 AL 352/04 - juris).
  • LSG Bayern, 27.09.2006 - L 11 B 696/06

    § 86b Abs. 2 S. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) als Rechtsgrundlage für die

    Zur Beurteilung, wann eine derartige Beziehung als dauerhaft verfestigt bewertet werden kann, bot sich aus Sicht des Bundessozialgerichts (BSG) eine Orientierung an den Vorschriften des BGB an, die - gewissermaßen für den umgekehrten Fall - das Scheitern einer Ehe erst nach dreijähriger Trennung unwiderlegbar vermuten; dies lege nahe, diesen Gedanken insoweit nutzbar zu machen, als erst eine dreijährige Dauer der Beziehung genügende Ernsthaftigkeit und Kontinuität bezeugt (vgl zum Ganzen: BSG vom 29.04.1998 SozR 4100 § 119 nr 15) Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl dazu LSG NRW vom 21.04.2005 aaO; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 RdNr 27; BSG vom 29.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15, BayLSG vom 19.10.2005 Az: L 10 AL 352/04).
  • LSG Bayern, 16.02.2006 - L 11 AS 35/05

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II,

    Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl dazu LSG NRW vom 21.04.2005 aaO; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 RdNr 27; BSG vom 29.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15, BayLSG vom 19.10.2005 Az: L 10 AL 352/04).
  • LSG Bayern, 27.09.2006 - L 11 B 691/06

    Anspruch auf Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes;

    Zur Beurteilung, wann eine derartige Beziehung als dauerhaft verfestigt bewertet werden kann, bot sich aus Sicht des Bundessozialgerichts (BSG) eine Orientierung an den Vorschriften des BGB an, die - gewissermaßen für den umgekehrten Fall - das Scheitern einer Ehe erst nach dreijähriger Trennung unwiderlegbar vermuten; dies lege nahe, diesen Gedanken insoweit nutzbar zu machen, als erst eine dreijährige Dauer der Beziehung genügende Ernsthaftigkeit und Kontinuität bezeugt (vgl zum Ganzen: BSG vom 29.04.1998 SozR 4100 § 119 nr 15) Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl dazu LSG NRW vom 21.04.2005 aaO; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 RdNr 27; BSG vom 29.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15, BayLSG vom 19.10.2005 Az: L 10 AL 352/04).
  • LSG Bayern, 11.07.2006 - L 11 AS 5/06

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes i.R. einer

    Zur Beurteilung, wann eine derartige Beziehung als dauerhaft verfestigt bewertet werden kann, bot sich aus Sicht des Bundessozialgerichts (BSG) eine Orientierung an den Vorschriften des BGB an, die - gewissermaßen für den umgekehrten Fall - das Scheitern einer Ehe erst nach dreijähriger Trennung unwiderlegbar vermuten; dies lege nahe, diesen Gedanken insoweit nutzbar zu machen, als erst eine dreijährige Dauer der Beziehung genügende Ernsthaftigkeit und Kontinuität bezeugt (vgl zum Ganzen: BSG vom 29.04.1998 SozR 4100 § 119 nr 15) Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl dazu LSG NRW vom 21.04.2005 aaO; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 RdNr 27; BSG vom 29.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15, BayLSG vom 19.10.2005 Az: L 10 AL 352/04).
  • LSG Bayern, 21.03.2007 - L 11 B 998/06

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Begriff der

    Zur Beurteilung, wann eine derartige Beziehung als dauerhaft verfestigt bewertet werden kann, bot sich aus Sicht des Bundessozialgerichts (BSG) eine Orientierung an den Vorschriften des BGB an, die - gewissermaßen für den umgekehrten Fall - das Scheitern einer Ehe erst nach dreijähriger Trennung unwiderlegbar vermuten; dies lege nahe, diesen Gedanken insoweit nutzbar zu machen, als erst eine dreijährige Dauer der Beziehung genügende Ernsthaftigkeit und Kontinuität bezeugt (vgl zum Ganzen: BSG vom 29.04.1998 SozR 4100 § 119 nr 15) Hierbei ist aber nicht davon auszugehen, dass die Dreijahresgrenze bzw. die ab 01.08.2006 vorgesehene Einjahresgrenze im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung zu verstehen ist, unterhalb derer das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft bzw. Einstandspartnerschaft immer und in jedem Fall verneint werden müsse (vgl dazu LSG NRW vom 21.04.2005 aaO; Spellbrink in Eicher/ Spellbrink, SGB II, § 7 RdNr 27; BSG vom 29.04.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 15, BayLSG vom 19.10.2005 Az: L 10 AL 352/04).
  • LSG Bayern, 13.02.2007 - L 11 B 51/07

    Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mangels Mitwirkung

  • LSG Bayern, 26.06.2006 - L 11 AS 139/06

    Streit um die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen

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